Schrotthandel+ Containerdienst Häde GmbH
Anschrift Büro:
Kraienbruch 107, 45357 Essen
Anschrift Lager:
Brackerstrasse 74, 46238 Bottrop
Geschäftsführer:
Rene Häde
Norbert Häde
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ankauf
Schrotthandel + Containerdienst Häde GmbH
Kraienbruch 107, 45357 Essen
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche
Ankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Lieferanten im Sinne der vorliegenden AGB können sowohl Privatpersonen als auch
Unternehmer sein.
1.2 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine
Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.3 Privatperson ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
2. Handelsgut, Ware
2.1 Als Handelsgut oder Ware im Sinne dieser AGB gelten Metalle,
einschließlich Legierungen und gemischte Metalle, ausgenommen Edelmetalle, ohne einer weiteren Zweckbestimmung.
2.2 Der Lieferant versichert nur Waren zu liefern, welche keine kontaminierten Eigenschaften besitzen. Dazu gehören insbesondere radioaktive Strahlungen, Säuren, Basen, Öle und
Fette. Zuwiderhandlungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Im Weiteren hat der Lieferant die Kosten der Entsorgung zu tragen. Weitere eventuelle Schadenskosten und andere Rechtsansprüche
bleiben hiervon unberührt.
2.3 Anhaftungen wie Schmutz, Betonreste und andere Materialien von denen keine Gefahren für die Gesundheit und der Umwelt hervorgehen, sind in geringen Mengen gestattet. Anhaftungen
werden dann als Schmutzabzug prozentual von der gelieferten Ware in Abzug gebracht und dem Lieferanten zu den jeweils gültigen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
3. Angebot, Annahme, Vertragsabschluss
3.1 Der Lieferant versichert, dass die von ihm angebotenen Waren aus
keiner strafrechtlichen Handlung stammen und er zur Veräußerung der Waren berechtigt oder befugt ist. Der Lieferant hat bei Vertragsabschluss seine Identität durch ein amtliches Ausweisdokument
nachzuweisen. Gewerbliche Unternehmer müssen zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung und den Gewerbenachweis vorlegen.
3.2 Angebotene Ware wird ausschließlich zu unseren Preisen angenommen. Preise sind in Landeswährung Euro nach Sorte je Gewicht ausgezeichnet. Für Lieferanten nach Ziffer 1.2 dieser
AGB, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergeht nach § 13 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Vor der Lieferung von Ware hat der Lieferant die Pflicht, die Information
unserer jeweils gültigen Tagespreise einzuholen. Ein späterer Rücktritt seines Angebots unter dem Vorwand einer Unkenntnis, sowie einer späteren Nichtakzeptanz der Tagespreise, kann dann nicht mehr
berücksichtigt werden.
3.3 Angebotene Ware wird ausschließlich durch unsere Mitarbeiter bewertet. Dem Lieferanten stehen die Möglichkeiten frei, seine Ware vor dem Entladen oder beim Einwiegen bewerten zu
lassen. Ein Rücktrittsrecht vom Angebot wegen nicht akzeptierter Bewertung der Ware kann dem Lieferant nur solange eingeräumt werden, wie die gelieferte Ware nicht mit anderen unserer Waren vermischt
ist.
3.4 Die Annahme der Ware erfolgt durch Aushändigung des Wiegescheins an den Lieferanten auf welchem die Einstufungen der Waren in Gewicht vermerkt sind. Der Lieferant darf keine
eigenständigen Änderungen auf dem Wiegeschein vornehmen, Zuwiderhandlungen werden wegen Betrugs zur Anzeige gebracht. Der Wiegeschein bildet ausnahmslos die Grundlage der Vergütung. Ein Verlust des
Wiegescheins hat der Lieferant selbst zu vertreten, er kann nicht mehr auf Vergütung bestehen.
3.5 Der Vertragsschluss hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Lieferant erhält für seine gelieferte Ware eine Gutschrift. Die Gutschrift beinhaltet u. a. personenbezogene
Daten des Lieferanten, die Art und Menge der Gelieferten Ware, sowie die Höhe der Vergütung. Die Gutschrift wird wahlweise, sofort in bar abzüglich 1 % Skonto oder durch Überweisung Zahlungsziel 30
Tage, ausgezahlt. Bei Barzahlung hat der Lieferant den Erhalt des Betrages per Unterschrift auf der Gutschrift zu bestätigen, bei Überweisung hat der Lieferant seine Bankdaten dem Käufer
mitzuteilen.
3.6 Unter Berücksichtigung der Ziffer 2.2 und 3.1 dieser AGB, kann der Käufer jederzeit von der Warenannahme oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Belehrung zum Be- und Entladen
4.1 Lieferanten haben den Weisungen des Personals auf diesem
Betriebsgelände zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen, unbedingt Folge zu leisten.
4.2 Personen oder Sachschäden sind sofort dem Personal zu melden
4.3 Das Entladen auf dem Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Das Personal ist niemals berechtigt beim Entladen mitzuwirken, auch dann nicht, wenn sie durch dritte dazu
aufgefordert werden, für dadurch entstehende Schäden haftet die Firma nicht.
4.4 Das Befahren und das Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, für dadurch entstehende Schäden haftet die Firma nicht.
4.5 Die Firma haftet nur für Schäden, soweit diese aus grob fahrlässigem Handeln Seitens der Firma herbeigeführt werden.
5. Annahmebedingungen
5.1. Grundwassergefährdende Stoffe
wie Benzin, Kerosin, PCB, PCT-haltige Öle, CKW, FCKW, Öle und ähnliche Stoffe werden von der Firma nicht angenommen. Sollten diese Stoffe von Lieferanten trotzdem angeliefert werden, schließt die Firma die Annahme aus oder die Firma führt eine ordnungsgemäße Entsorgung durch, die Kosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
5.2. Stahlfässer und Emballagen
Einweggebinde und Dosen müssen bei Anlieferung bzw. Abgabe rückstandsfrei und gereinigt sein, dieses muss durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden.
Ölkanister, Ölfilter, Behälter für brennbare Flüssigkeiten gehören nicht in den Schrott.
5.3. Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen dürfen seit dem 01.06.2012 ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger-Vertreiber und Hersteller gesammelt werden. Die Firma verweigert die Annahme von folgenden Geräten, wie Kühlschränke und andere Kühlgeräte, gewerbliche genutzte Elektrogeräte mit Kondensatoren, Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen, Heizradiatoren, Nachtspeicheröfen, Fernsehgeräte, Bildschirme, Leuchtstoffröhren, Batterien und Felgen mit Reifen.
5.4. Angelieferte Guss- und Stahlschrottsorten müssen frei von Öl, Fett und sonstigen Anhaftungen sein.
5.5. Leere Sauerstoff- und Propangasflaschen kann die Firma nur entsorgen, wenn die Ventile abgeschraubt wurden und ein zusätzliches Loch angebracht worden ist.
5.6. Gasflaschen, die der Gefahrengutverordnung entsprechen, wie z.B. Chlorgasflaschen, Acetylengasflaschen werden von der Firma nicht angenommen.
5.7. Sonstige explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände wie z.B. Sprengkörper, geschlossene Hohlkörper und befüllte Feuerlöscher sind von der Annahme ausgeschlossen. Der Lieferant ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet und erkennt dieses durch seine Lieferung.
5.8. Radioaktiv kontaminiertes Material ist von jeglicher Anlieferung ausgeschlossen.
Die im Auftrag angelieferten Metall- und Schrottsorten müssen frei sein von ionisierender Strahlung, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinausgeht und nicht aus atom- und strahlenschutzrechtlich überwachten Anlagen stammt. Sollte dennoch unbemerkt radioaktiver Schrott oder Metalle geliefert werden, wird der Verkäufer oder Lieferant zur Rückgabe, Minderung oder Schadenersatz verpflichtet.
Der Lieferant bzw. Unterlieferant haftet für alle Schäden, dieses gilt für Sach- Personen- und Vermögensschäden die durch einen Verstoß gegen obige Anforderungen entstehen.
5.9. Die Firma verarbeitet nur Materialien, die nicht aus umwelt-, wasser- und für den Menschen gefährdeten Stoffen / Anhaftungen bestehen.
Die Firma behält sich vor, bei größeren Beanstandungen, die angelieferte Ware zur Verfügung zu stellen und den Weigeraufwand in Form von Weigerkosten zu belasten.
Im Zweifelsfall bittet die Firma, vor Anlieferung um Absprache, damit Beanstandungen und unnötige Kosten vermieden werden.
Die Firma hofft, dass Lieferanten bei der gemeinsamen Aufgabe, Schrott und Metalle umweltgerecht und umweltbewusst zu recyceln, die Firma unterstützt.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sowie auf die
jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Lieferant Privatperson ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Lieferanten zu
Gunsten des Lieferanten bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.
6.2 Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Bestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht
Bestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt der Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften, welche dem am nächsten kommen.
7. Datenschutzerklärung
7.1 Der Lieferant hat bereits bei Vertragsschluss eingewilligt, seinen
Namen, seine Anschrift, sowie eventuell die Bankverbindung zum Zwecke der Vertragsabwicklung als elektronischen Datensatz zu verwenden. Die insoweit erhaltenen Daten werden vom Käufer für die
Begründung, Durchführung und Abwicklung der abgeschlossenen Verträge, sowie zum Zwecke einer zukünftigen Kundenbetreuung und Kundenpflege verarbeitet und genutzt.
7.2 Der Käufer erhebt personenbezogene Daten nur, wenn ihm diese der Lieferant von sich aus zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Für die Abwicklung von Zahlungen werden die
Zahlungsdaten ggf. an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.
7.3 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Lieferanten vom Käufer mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach
Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Lieferant in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
7.4 Der Lieferant hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
7.5 Der Lieferant hat ferner das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer
entsprechenden Mitteilung werden die zur Personen gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen
Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen
Daten. Mit sämtlichen datenschutzrechtlichen Anfragen, wie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten.